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BGH, 30.09.2014 - 3 StR 227/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 246 StGB
Abgrenzung von Diebstahl und Unterschlagung (rechtsfehlerhafte Annahme von Alleingewahrsam) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 StGB, § 246 Abs 1 StGB
Diebstahl: Abgrenzung zur Unterschlagung bei Entwendung aus einer von mehreren Unternehmen genutzten Lagerhalle - IWW
§ 265 StPO
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Betrug
- rewis.io
Diebstahl: Abgrenzung zur Unterschlagung bei Entwendung aus einer von mehreren Unternehmen genutzten Lagerhalle
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 246 Abs. 1; StPO § 265
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Betrug - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 09.10.2013 - 10e KLs 6/12
- BGH, 30.09.2014 - 3 StR 227/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
Subsidiarität der Unterschlagung
Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 227/14
Deshalb kommt es nicht darauf an, dass die Verurteilung wegen Unterschlagung in Tateinheit mit Betrug wegen der Subsidiaritätsklausel des § 246 Abs. 1 rechtlich nicht zulässig war (vgl. BGH Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).